10 1 Dinge, die Sie bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in Ungarn wissen müssen
Wenn Sie sich dafür entscheiden, als Ausländer in Ungarn geschäftlich tätig zu werden, haben Sie eine breite Palette von Möglichkeiten. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist jedoch seit vielen Jahren eine beliebte Option. Um zu verstehen, warum diese Unternehmensform so beliebt ist, hat Dr. Ivett Bognár, Rechtsanwalt bei act legal Hungary, im Folgenden 10 1 Punkte zusammengetragen, die über die Gründung und den Betrieb von Gesellschaften mit beschränkter Haftung unbedingt wissenswert sind.

1. Ordner
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann als Einzel- oder Mehrpersonengesellschaft gegründet werden, und der Gründer kann eine natürliche Person oder eine andere Gesellschaft, zum Beispiel eine ausländische, sein. Von der Zahl der Gründer hängt auch ab, ob die wichtigsten betrieblichen Entscheidungen später von einer Person oder von der Gesellschafterversammlung getroffen werden. Eine Besonderheit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht darin, dass die neu geschaffene juristische Person von den Personen, die sie gegründet haben, getrennt ist, so dass z. B. die Gesellschafter nicht mit ihrem eigenen unbeschränkten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft haften, sondern nur mit dem Teil ihres Vermögens, den sie bei der Gründung der Gesellschaft eingebracht haben.
2. Firmenname
Sobald die Absicht zur Gründung einer Gesellschaft feststeht, ist die erste und wichtigste Frage im Leben einer Gesellschaft, unter welchem Namen sie ihre Tätigkeit fortsetzen soll. Wie wichtig diese Frage ist, lässt sich am besten daran erkennen, dass es eine Reihe von Regeln für den Namen gibt, den der Gründer seinem Unternehmen geben kann. Strukturell setzt sich der gewählte Name aus dem Motto und dem Namen der Gesellschaftsform zusammen. Bei der Wahl des Mottos sind die Regeln freizügiger und können eine Abkürzung oder eine Zahl enthalten, aber es ist wichtig, dass der gewählte Name nicht mit anderen bereits eingetragenen Firmennamen verwechselt werden kann, mit der wirtschaftlichen Tätigkeit, die das Unternehmen ausüben will, übereinstimmt und den sprachlichen und sozialen Anforderungen des Namensgebrauchs gemäß den Regeln der ungarischen Rechtschreibung entspricht.
3. Ort der Eintragung
Wenn wir den Namen unseres Unternehmens haben, ist die nächste wichtige Frage, wo wir mit ihm Geschäfte machen wollen. Wir brauchen also einen eingetragenen Sitz für unser Unternehmen, der im Prinzip mit dem Ort der zentralen Verwaltung identisch sein wird.
4. Gesamtkapital
Um ein Unternehmen zu gründen, ist es wichtig, dass wir über das gesamte Startkapital verfügen. Der Gesetzgeber legt den Mindestbetrag des Kapitals fest, der für die Gründung eines Unternehmens erforderlich ist. Wenn Sie zum Beispiel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen wollen, benötigen Sie mindestens 3.000.000 HUF. Das Stammkapital kann ausschließlich aus Geld bestehen, Sie können aber auch verschiedene Vermögenswerte in die Gesellschaft einbringen, z. B. ein Auto oder eine Immobilie. Das Stammkapital muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Gründung eingezahlt werden, sondern der Gesellschafter kann das Stammkapital auch aus den Dividenden, die er erhält, aufbringen. Die Frist hierfür beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Gründung, und wenn der erforderliche Betrag bis dahin nicht aufgebracht wurde, muss das Mitglied das restliche Stammkapital innerhalb von 3 Monaten einzahlen.
5. Geschäftsführer
Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet. Die Geschäftsführer können einzeln oder gemeinsam als Vertreter der Gesellschaft handeln. Es ist jedoch zu beachten, dass die Vertretung nur in einer Weise erfolgen kann, entweder gemeinsam oder einzeln. Der Geschäftsführer nimmt seine Aufgaben unabhängig und im besten Interesse der Gesellschaft wahr. In dieser Eigenschaft ist er nur dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag und den Beschlüssen des Entscheidungsgremiums unterworfen. Der Geschäftsführer darf keine Weisungen von einem Mitglied der Gesellschaft erhalten und seine Befugnisse dürfen ihm vom obersten Organ nicht entzogen werden. Bei einer Einpersonengesellschaft kann jedoch der einzige Gesellschafter der Geschäftsführung Weisungen erteilen, die der Geschäftsführer auszuführen hat.
6. Umfang der Tätigkeit
Eine Gesellschaft kann die wirtschaftlichen Tätigkeiten, die sie ausübt, unter Verwendung der Nomenklatur des TEÁOR'25 auswählen. Ist die Ausübung einer Tätigkeit lizenzpflichtig, darf das Unternehmen diese Tätigkeit nur aufnehmen, wenn es die Lizenz besitzt.
7. Buchhalter, Wirtschaftsprüfer
Eine Wirtschaftsprüfung ist für Unternehmen ab einem bestimmten Umsatz und einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben, aber ein Unternehmen kann sich auch dann für einen Wirtschaftsprüfer entscheiden, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Um die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit verbundenen buchhalterischen und steuerlichen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, benötigt das Unternehmen jedoch unbedingt einen Buchhalter.
8. Dokumente, die für die Einreichung erforderlich sind
Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, müssen die entsprechenden Dokumente vorbereitet, unterzeichnet und beim Gesellschaftsgericht eingereicht werden. Aus diesem Grund sieht das Gesetz für das Verfahren zur Eintragung der Gesellschaft zwingend eine anwaltliche Vertretung vor.
9. Geplante Kosten
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist kostenlos, d.h. es ist keine Gebühr an das Gericht für die Eintragung zu entrichten, so dass die Kosten für die Gründung nur die Anwaltskosten sind.
10. Wie lange dauert das?
Das Verfahren zur Eintragung von Unternehmen wird jetzt online durchgeführt, wodurch sich die Zeit für die Erledigung der Formalitäten erheblich verkürzt. Im vereinfachten Verfahren können Sie Ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung innerhalb eines Arbeitstages eintragen lassen, aber auch das normale Verfahren dauert bis zu ein oder zwei Wochen, je nach Arbeitsbelastung des Gerichts.
1 Ein guter Anwalt
Neben der Tatsache, dass eine anwaltliche Vertretung im Verfahren obligatorisch ist, kann ein guter Anwalt auch bei der Navigation durch das Verfahren nützlich sein, indem er Ihnen hilft, den Überblick über das Labyrinth der rechtlichen Fragen zu behalten, und Sie gegebenenfalls in rechtlichen Fragen berät, die sich aus dem Betrieb des Unternehmens ergeben, empfiehlt der Autor, Dr. Ivett Bognár, Rechtsanwalt bei act legal Hungary.